Bahnhofsbuchhandel
Im Pressevertrieb nimmt der Bahnhofsbuchhandel (BB) aufgrund besonderer Anforderungen und Bestimmungen einen gesonderten Status ein. Die Bedingungen sind ursprünglich im Bundesbahngesetz verankert gewesen. Der BB sollte dabei den Bedarf der Reisenden decken. Entgegen anderer Verkaufsstellen wird der BB nicht über einen Grossisten sondern vom Verlag direkt beliefert.
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Die im Gesetz festgelegten Bedingungen sind unter anderem:
- Eine Bahnhofsbuchhandlung muss an sämtlichen Tagen des Jahres geöffnet sein. Betriebsferien und Schließungen an Feiertagen sind ausgeschlossen.
- Die Öffnungszeiten betragen in der Regel mindestens 100 Stunden pro Woche, jedoch nicht weniger als 90 Stunden pro Woche, wenn dies der relevanten Zuglage entspricht.
Etwa 350 Standorte im Bahnhofsbuchhandlungen gibt es derzeit in Deutschland, jede zehnte Zeitschrift wird im BB verkauft. Aber nicht jede Verkaufsstelle im Bahnhof ist auch automatisch ein klassischer „Bahnhofsbuchhändler". Oftmals werden Bahnhofskioske über Grossisten beliefert, sofern die oben genannten Kriterien nicht erfüllt werden können.
Dagegen können Verkaufsstellen in Flughäfen durchaus den Status eines "Bahnhofsbuchhändlers" erhalten, so beispielsweise Verkaufsstellen in Frankfurt Rhein/Main, Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld oder München Erdinger Moos. Aber auch hier erschließt sich für den Laien keine einheitliche Struktur. Während die Verkaufsstelle im Flughafen Köln/Bonn (9,9 Millionen Passagiere in 2010) keinen BB-Status hat, wird beispielsweise der wesentlich kleinere Airport Dresden (1,9 Millionen Passagiere in 2010) zum Bahnhofsbuchhandel gezählt.
Einen groben Überblick über die Standorte bietet der Verband der deutschen Bahnhofsbuchhändler auf seiner Homepage an, wenngleich die dort präsentierte Übersicht seit etwa 2004 leider nicht mehr aktualisiert wurde (Stand: April 2011).
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